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Sebastian Schobbert
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen
Vertragspartner ist der Fotograf, mit dem die Geschäftsverbindung und ein Vertrag zustande kommt, in diesem Fall: Sebastian Schobbert
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen (im folgenden mit AGB betitelt) sind geltend für alle vom Fotografen erstellten Aufträge, Angebote und Kostenvoranschläge, Leistungen und Lieferungen.
Diese gelten als vereinbart mit An- bzw. Abnahme der Leistung und/oder Lieferung oder des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung im Internet oder in Druckerzeugnissen.
Will der Auftraggeber / Kunde den AGB widersprechen, so hat er diesen Widerspruch schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Ein Widerspruch ist zu richten an den entsprechenden Vertragspartner :
Abweichenden AGB des Auftraggebers / Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende oder anders lautende AGB des Auftraggebers / Kunden erlangen keine Gültigkeit, mit der Ausnahme, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Im Rahmen einer (bestehenden) geschäftlichen Beziehung haben die AGB in der jeweils aktuell gültigen Fassung Gültigkeit, auch ohne deren ausdrücklicher Einbeziehung. Sie gelten für alle laufenden wie zukünftigen Aufträge, Angebote und Kostenvoranschläge, Leistungen und Lieferungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende oder anders lautende Regelungen getroffen werden.
Aufträge und Auftragsproduktionen
Der Fotograf erstellt lichtbildnerische Werke im Rahmen oder Form von werbefotografische/r/en Dienstleistung/en. Angebotsvorschläge sowie erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollten im Laufe einer Produktion absehbar Kostenerhöhungen eintreten, werden diese vom Fotografen mitgeteilt, so sich hieraus eine Überschreitung der eingangs veranschlagten Beträge und Summen um mehr als 15 Prozent ergeben sollte. Sollte andererseits der vorgesehene Zeitraum für die Produktion aus Gründen überschritten werden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten bzw. eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars.
Im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers / Kunden ist der Fotograf berechtigt, Leistungen Dritter in Auftrag zu geben oder einzukaufen, die zur Umsetzung der Produktion hinzu gebucht werden müssen.
Die lichtbildnerischen Werke / Aufnahmen die dem Auftraggeber / Kunden während und nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, werden durch den Fotografen ausgewählt.
Sind vom Auftraggeber / Kunde gegenüber dem Fotografen keine ausdrücklichen besonderen Anforderungen oder Vorgaben zur Bildgestaltung der lichtbildnerischen Werke / Aufnahmen erfolgt, so sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen oder technischen Umsetzung der Bildgestaltung ausgeschlossen. Die Sichtweise des Fotografen gilt hierbei als gegebene.
Werden vom Auftraggeber / Kunden variierende oder veränderte lichtbildnerischen Werke / Aufnahmen im Bezug auf die künstlerische oder technische Umsetzung der Bildgestaltung gewünscht, so trägt er hierfür die entstehenden Mehrkosten.
Die lichtbildnerischen Werke / Aufnahmen gelten als vertragskonform und mängelfrei abgenommen, sofern dem Fotografen innerhalb von 14 Tagen nach Produktionsende und Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen sind.
Überlassung Bildmaterial, Copyright und Nutzungsrechte
Es handelt sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte lichtbildnerische Werke / Aufnahmen im Sinne des Urheberrechtsgesetz Paragraph 2 Absatz 1 Ziffer 5; der Auftraggeber / Kunde erkennt dies an.
Das Bildmaterial ist vom Auftraggeber / Kunden sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er darf es an Dritte ausschließlich zu geschäftsinternen Zwecken weitergeben (Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung). Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch im Falle, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Es gelten die AGB für jedwedes dem Auftraggeber / Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Auftraggeber / Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht, dies gilt zur einmaligen Verwendung. Vorbehaltlich abweichender oder anders lautender Vereinbarungen sind Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume eines entsprechenden bzw. vergleichbaren Druckerzeugnisses. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Diese bedingen eine Vergütungserhöhung von wenigstens 100 Prozent, wenn nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Es wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck bei Auftragserteilung. Spätestens aber maßgeblich ist der Verwendungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jedwede weiter hierüber hinausgehende Verwendung / Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.
Insbesondere gilt dies für Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
Dies betrifft weiter die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (wie magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD- ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gemäß diesen AGB dient. Ebenso jegliche Vervielfältigung oder Verwendung / Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Auftraggebers / Kunden handelt). Auch gilt dies für die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Ausdrücklich erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen – und nur bei Kennzeichnung mit [M] – sind durch Bildbearbeitung / Fotocomposing bedingte Veränderungen des Bildmaterials, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes erlaubt. Das Bildmaterial darf nicht nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden (wie zum Zwecke der Layouterstellung).
Der Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder auch nur teilweise auf dritte zu übertragen. Dies beinhaltet auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen. Nur unter der Voraussetzung der Kenntlichmachung eines Urhebervermerks, in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, ist jedwede Verwendung / Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials erlaubt.
Aufschiebende Bedingung – die Einräumung der Nutzungsrechte geschehen vorbehaltlich der vollständigen Begleichung sämtlicher (Honorar-) Forderungen und Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Haftung und Haftungsausschluss
Keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten übernimmt der Fotograf. Es sei denn, dass ein entsprechend unterzeichnetes so genanntes Release- Formular beigefügt wird. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des veröffentlichten Bildmaterials. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber / Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Honorarvereinbarungen, Leistungsvergütung
Es gilt das vereinbarte Honorar oder die jeweils vereinbarte Leistungsvergütung. Leistungsvergütungen oder Honorarforderungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit dem vereinbarten Honorar oder der vereinbarten Leistungsvergütung wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
Anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (wie benötigte Materialkosten, Modellhonorare, Ausgaben für Anschaffung oder Ausleihe von Requisiten, Reisekosten, Spesen u.a.) die durch den Auftrag entstehen, sind nicht im Honorar oder der Leistungsvergütung enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers / Kunden.
Die Leistungsvergütung oder der Honoraranspruch ist bei Ablieferung des Bildmaterials fällig. Wird eine Foto- Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar oder eine entsprechende Teilvergütung mit der jeweiligen Lieferung fällig. Weiter ist der Fotograf berechtigt, bei Produktionsaufträgen auch Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Sollte das in Auftrag gegebene, erstellte und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht werden, so ist die Leistungsvergütung oder das Honorar gemäß den AGB auch dann in voller Höhe und Umfang zu zahlen. Sollte sich die Nutzung / Verwendung des überlassenen Bildmaterials beschränken auf beispielsweise Layout- und Präsentationszwecke, so fällt vorbehaltlich einer abweichend zu treffenden Vereinbarung das / die bei Auftragserteilung vereinbarte Honorar / Leistungsvergütung an.
Rückgabe des Bildmaterials
Sollte aus zwingenden Gründen vom Auftraggeber / Kunden noch analoges Bildmaterial gewünscht worden sein, so ist es in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung unaufgefordert zurückzusenden, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum. Beizufügen sind üblicherweise zwei Belegexemplare bei Druckerzeugnissen. Sollte es einer Verlängerung der dreimonatigen Frist bedürfen, so ist die schriftliche Zustimmung des Fotografen einzuholen.
Bei digital überlassenem Bildmaterial sind diese Daten nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen oder die verwendeten Datenträger zu vernichten. Für eine Archivierung und somit beispielsweise der Möglichkeit einer erneuten Datenlieferung haftet der Fotograf nicht.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
Ansprüche oder Forderungen sind zu adressieren an den entsprechenden Geschäfts- und Vertragspartner : Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig bei jeglicher unberechtigten bzw. ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten Nutzung / Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, vorbehaltlich weiterreichender Schadensersatzansprüche.
Sollte bei der Art und Weise der Veröffentlichung des Bildmaterials zuordnungsfähige Urhebervermerke üblich sein, so ist bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem Vermerk ein Betrag in Höhe von einhundert Prozent auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar an den Fotografen zu entrichten.
Datenschutzbestimmung
Personenbezogene Daten des Auftraggebers / Kunden dienen ausschließlich der Geschäftsbeziehung, zur Abwicklung eines Auftrages und Vertragserfüllung und können hierzu gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm über den Auftraggeber / Kunden bekannten Daten vertraulich zu behandeln.
Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber / Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Stand Januar 2013. Ältere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.